Herzlich Willkommen in der
Mark-Twain-Grundschule Neu-Ulm
Liebe Eltern,
wir möchten noch einmal das Thema Krankmeldungen und Befreiungen in Erinnerung bringen.
Krankmeldungen
Ihr Kind muss bis spätestens 7:30 Uhr über den Schulmanager (SMO) von einem Elternteil abgemeldet werden.
In Ausnahmefällen können Sie uns auch telefonisch unter 0731 - 70 50 21 40 oder per Email an info@mt.schule.neu-ulm.de informieren.
Mündliche Entschuldigungen über andere Schulkinder sind nicht möglich!
Ab dem 4. Fehltag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung durch einen Arzt.
Die Eingangstüre wird ab 8:00 Uhr aus Sicherheitsgründen und zum Wohle Ihres Kindes verschlossen.
Sollte Ihr Kind nicht entschuldigt und um spätestens 8:00 Uhr nicht in der Schule sein, müssen wir aus rechtlichen Gründen die Polizei informieren.
Ansteckende Krankheiten
Folgendes gilt bei ansteckenden Krankheiten zu beachten:
Bei ansteckenden Krankheiten darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen.
Sie müssen uns sofort melden, welche Krankheit Ihr Kind hat.
Bevor Ihr Kinder wieder zur Schule kommt, müssen Sie ein Gesundheitsattest vom Kinderarzt vorlegen.
Die Regeln gelten für folgende Krankheiten:
Läuse
Norovirus
Rotavirus
Keuchhusten
Lungentuberkulose
Masern
Mumps
Krätze
Scharlach, Streptokokken
Windpocken
Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes (z.B. bei hohem Fieber, wiederholtem Erbrechen, Durchfall länger als einen Tag) immer zum Kinderarzt zu gehen.
Befreiungen
Jegliche Termine (Arztbesuche, Ergotherapie etc.) sind außerhalb der Schulzeit zu legen:
In den Regelklassen nach 11:00 Uhr bzw. 12:45 Uhr
in den Ganztagesklassen nach 16:00 Uhr, freitags nach 12:00 Uhr
Anträge auf Schulbefreiungen sind mindestens 2 Tage vorher schriftlich über das Formular "Antrag auf Schulbefreiung" zu stellen. Dieses finden Sie im Downloadbereich.
Befreiungen direkt vor und nach den bayerischen Ferien (Termine siehe Homepage) sind grundsätzlich nicht möglich! Bitte beachten Sie dies bei Ihren Urlaubsplanungen.
Besondere persönliche Gründe
Unter dringende Ausnahmefälle fallen auch besondere persönliche Gründe wie
- Todesfall in der Familie
- Wohnungswechsel
- nachweislich schwere Erkrankung eines zur Wohngemeinschaft gehörenden
Familienangehörigen u.a.