Erkrankungen und Befreiungen

 

 

Krankmeldungen

 

Melden Sie Ihr Kind bitte (die ersten drei Krankheitstage) bis spätestens 7:30 Uhr über den Schulmanager (SMO) krank. In Ausnahmefällen können Sie uns auch telefonisch unter 0731 - 70 50 21 40 oder per Email an info@mt.schule.neu-ulm.de informieren. Mündliche Entschuldigungen über andere Schulkinder sind grundsätzlich nicht möglich! Sollte Ihr Kind fehlen und bis spätestens 8:00 Uhr nicht entschuldigt sein, müssen wir aus rechtlichen Gründen die Polizei informieren. 

 

Am 4. und 5. Krankheitstag müssen Sie Ihr Kind mit unserem Krankmeldungsformular (mit Angabe des Grundes) krankmelden. Im 4. Jahrgang benötigen wir das Krankmeldungsformular  (für den 4. Jahrgang) am Tag einer Probearbeit bereits ab dem 1. Fehltag. Wir bitten um Verständnis.
– Beide Formulare finden Sie auf unserer Homepage zum Download.

 

Ab dem 6. Fehltag in Folge benötigen wir grundsätzlich eine schriftliche Bescheinigung durch einen (Kinder-)Arzt. Bei extremen Häufungen einzelner Krankheitstage wird sich die Klassleitung mit Ihnen in Verbindung setzen, um gemeinsam mit Ihnen Lösungen für die Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht zu erarbeiten.

 

Übersicht zur Krankmeldung:

1.-3. Tag --> bis 7:30 Uhr: SMO (ohne Formular)
4.-5. Tag --> bis 7:30 Uhr SMO + Krankmeldungsformular

ab 6 Tagen --> bis 7:30 Uhr SMO + ärztliche Bescheinigung (nachgereicht)

4. Klasse am Probentag --> bereits am 1. Tag bis 7:30 Uhr SMO + Krankmeldungsformular

 

 

 

 

Ansteckende Krankheiten

Folgendes gilt bei ansteckenden Krankheiten zu beachten:

  • Bei ansteckenden Krankheiten darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen. 

  • Sie müssen uns sofort melden, welche Krankheit Ihr Kind hat. 

  • Bevor Ihr Kinder wieder zur Schule kommt, müssen Sie ein Gesundheitsattest vom Kinderarzt vorlegen.

 

Die Regeln gelten für folgende Krankheiten:

  • Läuse

  • Norovirus

  • Rotavirus

  • Keuchhusten

  • Lungentuberkulose

  • Masern

  • Mumps

  • Krätze

  • Scharlach, Streptokokken

  • Windpocken

 

Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes (z.B. bei hohem Fieber, wiederholtem Erbrechen, Durchfall länger als einen Tag) immer zum Kinderarzt zu gehen.

 

 

Befreiungen

 

Jegliche Termine (Arztbesuche, Ergotherapie etc.) sind außerhalb der Schulzeit zu legen:

  • In den Regelklassen nach 11:00 Uhr bzw. 12:45 Uhr

  • in den Ganztagesklassen nach 16:00 Uhr, freitags nach 12:00 Uhr

 

Anträge auf Schulbefreiungen sind mindestens 2 Tage vorher schriftlich über das Formular "Antrag auf Schulbefreiung" zu stellen. Dieses finden Sie im Downloadbereich.

 

Befreiungen direkt vor und nach den bayerischen Ferien (Termine siehe Homepage) sind grundsätzlich nicht möglich! Bitte beachten Sie dies bei Ihren Urlaubsplanungen.

 

Besondere persönliche Gründe
Unter dringende Ausnahmefälle fallen auch besondere persönliche Gründe wie 
- Todesfall in der Familie

- Wohnungswechsel
-  nachweislich schwere Erkrankung eines zur Wohngemeinschaft gehörenden
   Familienangehörigen u.a.