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Mark-Twain-Grundschule Neu-Ulm


 

HERZLICH WILLKOMMEN!

Rückstellung (auf Elternwunsch)

  • Sie wollen Ihr Kind zurückstellen, da es nicht über
    die nötige körperliche, geistige oder seelische Reife verfügt.

  • Eine Zurückstellung ist nur einmal und nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen.

  • Nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt zur Schule auf.

  • Ärztliche Atteste sind für uns hilfreich.

  • Wir nehmen Kontakt zur Kindertagesstätte auf.

  • Falls noch Zweifel bestehen, kann ein Test zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangt werden.

  • Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule  oder die gewünschte Rückstellung trägt die Schulleitung.

  • Bitte drucken Sie das Antragsformular auf Rückstellung vom Schulbesuch aus und senden Sie es uns ausgefüllt zu.

Für die Rückstellung Ihres Kindes benötigen wir ein ärztliches Attest!

 

Rückstellung von Seiten der Schule

... wenn es aus schulischer Sicht Bedenken gibt, dass Ihr Kind auf Grund seiner geistigen, körperlichen, oder sozialen Entwicklung nicht erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.

  • Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen (ohne kontinuierlichen Vorkursbesuch!) können zurückgestellt werden.

    Ein Test zur Feststellung der Schulfähigkeit kann seitens der Schule verlangt werden.

 

Rückstellkinder vom Vorjahr


Hinweis: Kinder, die im letzten Jahr zurückgestellt waren, durchlaufen das gesamte Anmeldeverfahren erneut.

Der Rückstellbescheid vom Vorjahr ist bei der Schuleinschreibung vorzulegen.

 

Bitte drucken Sie das Antragsformular auf Rückstellung vom Schulbesuch unter Downloads aus und geben dieses im Original ab.