Rückstellung

Rückstellung (auf Elternwunsch)

 

Sie wollen Ihr Kind zurückstellen, da es nicht über die nötige körperliche, geistige oder seelische Reife verfügt. 

Eine Zurückstellung ist nur einmal und nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen. 

Nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt zur Schule auf. 

Ärztliche Atteste sind für uns hilfreich. 

Wir nehmen Kontakt zur Kindertagesstätte auf. 

Falls noch Zweifel bestehen, kann ein Test zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangt werden. 

Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule oder die gewünschte Rückstellung trägt die Schulleitung. 

Bitte drucken Sie das Antragsformular auf Rückstellung vom Schulbesuch (Downloadbereich) aus und senden Sie es uns im Original ausgefüllt zu. 

Für die Rückstellung Ihres Kindes benötigen wir ein ärztliches Attest!

 

Rückstellung von Seiten der Schule

 

Rückstellungen werden von uns vorgenommen, wenn es aus schulischer Sicht Bedenken gibt, dass Ihr Kind auf Grund seiner geistigen, körperlichen oder sozialen Entwicklung erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. 

Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen (ohne kontinuierlichen Vorkursbesuch) können zurückgestellt werden. 

Ein Test zur Feststellung der Schulfähigkeit kann seitens der Schule verlangt werden. 

 

Rückstellkinder vom Vorjahr

 

Hinweis: Kinder die im letzten Schuljahr zurückgestellt waren, durchlaufen das gesamte Anmeldeverfahren erneut. Der Rückstellbescheid vom Vorjahr ist bei der Schuleinschreibung vorzulegen.