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Mark-Twain-Grundschule Neu-Ulm


 

HERZLICH WILLKOMMEN!

 

Vorzeitige Einschulung bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht automatisch, sondern nur auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

 

  • Kinder, die vom 01.10. bis zum 31.12.2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können „auf Antrag der Eltern“ vorzeitig eingeschult werden.

  • Bei Zweifel nehmen die Kinder an einem Schulfähigkeitstest teil.

  • Kinder, die ab dem 01.01.2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können „auf Antrag der Eltern“, aber nur mit positivem schulpsychologischen Gutachten, eingeschult werden.

  • Die letzte Entscheidung über eine vorzeitige Aufnahme in die Schule trifft die Schulleitung.

     

    Bitte drucken Sie das Antragsformular auf vorzeitige Einschulung unter Downloads aus und geben es im Original bei uns ab.